Juristerei muss nicht trocken sein!
Auf dieser Seite will ich demonstrieren, dass die Juristerei nicht so trocken ist, wie ihr immer nachgesagt wird. Schließlich darf man nicht vergessen, dass schon im alten Rom Justitia, die Göttin der Justiz, immer locker gekleidet aufgetreten ist.Oft werden Entscheidungen auf die allgemeine Lebenserfahrung gestützt. Dabei überrascht immer wieder der reiche Erfahrungsschatz der verehrten Richterinnen und Richter.
Diese Begriffe kennt mittlerweile (fast) jedes Kind, müssten also wohl nicht erläutert werden. Gleichwohl (beliebtes Wort bei Richtern II. Instanz) ein paar erklärende Ausführungen, obwohl im Wikipedia – Zeitalter solche überflüssig sein dürften. Gestehen muß ich dabei, dass ich unter starken Kürzungen bei google abgekupfert habe, wo ich unter „analog“ zunächst auf einen Aufsatz von Wolf-Dieter Roth vom 09.03.2005 mit der Überschrift „Analog – Digital – sch...egal, Hauptsache TV-Gucken wird illegal“ gestoßen bin. So einfach wollen wir es uns nicht machen.
Berührung ist Körperkontakt jeglicher Art, nicht nur das sanfte Streicheln, sondern auch die aktiv wohl oft, passiv wohl selten gewollte Körperverletzung, wobei man bei Boxern der Kategorie Schwergewicht oft meinen könnte, die schmusen, weil sie sich mehr umarmen, als sie aufeinander einprügeln. Ein Mitglied dieser Zunft hat sogar einmal seinem Gegenüber am Öhrchen geknabbert; der Schlingel. Berührt man eine Dame ohne deren Einwilligung (vorherige Zustimmung, § 183 BGB), kann dies zu erheblichen Komplikationen bis hin zum juristischen Nachspiel führen, selbst wenn man nur eine erteilte Einwilligung überschreitet (vgl. o. Fußwaschungen).
Der Brunftschrei ist eine Lautäußerung der Rothirsche in der Brunft. Näheres findet man unter https://de.wikipedia.org/wiki/Rothirsch#Brunftrufe
Menschen pflegen oft tierisches Verhalten nachzuahmen. Auch sie geben zum Teil im Zusammenhang mit der Fortpflanzung Geräusche von sich. Und genau das ruft die Justiz auf den Plan. Denn Geräusche scheinen fast immer zu stören, wenn ein gewisser Pegel überschritten ist. Für diesen Pegel im Wohnbereich haben gescheite Juristen den Begriff „Zimmerlautstärke“ erfunden.
Methoden zur Reinigung eines Fußes
Fußwaschungen haben eine lange Tradition. Aus dem Buch der Bücher sind zwei Szenen aktenkundig. Zunächst hat eine Maria aus Magdala ihrem Herrn die Füße gewaschen, was letzterer wenig später vor einem gemeinsamen Essen bei seinen Anhängern wiederholte.
Mit dem nachfolgend dargestellten Fall hatte sich das Amtsgericht Gelsenkirchen zu befassen.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger aus dem Vorfall vom 10.8.2003 mit Herrn ..., aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag vom 1.1.1992, Versicherungsschein-Nr. ..., Schadens-Nr. ... Versicherungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Thüringer Oberlandesgericht hat sich in einem Urteil vom 10.11.2009 mit einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt beschäftigt, in der es um die Frage ging, wann es sich bei der Notdurftverrichtung (das Wort stammt nicht von mir, es steht in der Entscheidung, wie weitere Formulierungen im folgenden Text, z.B. nicht unüblicherweise, solche Redewendungen gebrauche ich üblicherweise nicht, es sind Zitate) um eine strafbare Handlung handelt (diese Wortkombination steht ebenfalls in der Entscheidung).
Die NJW habe ich meinen Lesern schon auf der Seite „Prost“ vorgestellt. In Heft 44/2008 dieser Zeitschrift auf Seite 3233 ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten veröffentlicht, die man kennen sollte. Die Redaktion überschreibt diese Veröffentlichung mit „Dumm-komische Bemerkung.....“. Sie hat Recht.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hat ein Verkehrsteilnehmer einem Polizeikommissar im Vorbeigehen zugerufen „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“. (Es gab einmal eine Fernsehserie „Die Zwei“, in der nach meiner Erinnerung Tony Curtis diese Anrede gebraucht hat).
In der Juristerei werden zahlreiche Abkürzungen benutzt. Das Abkürzungsverzeichnis in einem Handkommentar zum BGB (Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch) ist immerhin 15 Seiten stark, dreispaltig gedruckt. Wie vorstehendes Beispiel belegt, steht dabei das G häufig für Gesetz. Am 20.12.2001 wurde das ProstG beschlossen (BGBl I, 3983, in Kraft getreten am 01.01.2002). Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber keine Trinkregeln aufstellen, wie man vom Namen her vermuten könnte, ProstG steht vielmehr für das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten.
Abstruser Gedanke? – Weit gefehlt.
Im Jahre 2002 hatte sich der Bundesgerichtshof in einer Zivilsache mit genau diesem Problem zu befassen (Urteil vom 24.09.2002 I ZR 101/00).
Worum es ging? Juristen beschreiben dies in einem Tatbestand: Zwei Wettbewerber, die ihr Geld mit kosmetischer Haarchirurgie (Haarwurzelverpflanzung) verdienten, waren aneinander geraten.
Probleme mit dem Verkehr bei einer Reise. Das Reiseverkehrsrecht war früher nicht gesetzlich geregelt. Den Reisevertrag sah man als typengemischten Vertrag an mit Elementen aus dem Dienst-, Werk-, und Mietvertragsrecht.
Nachdem der zunehmende Massentourismus immer häufiger zu Rechtsstreiten führte, machte das Europäische Parlament und der Rat, deren ernstestes Anliegen der Verbraucherschutz ist, den Mitgliedstaaten zur Auflage, das Reiseverkehrsrecht gesetzlich zu regeln (Richtlinie 90/314/EWG, Amtsblatt EG Nr. L 158 S. 59).
Erich Kästner verfasste den schönen Reim:
Manch Irrtum hat auch seinen Wert, jedoch nur hie und da, nicht jeder der nach Indien fährt, entdeckt Amerika.
Der unten dokumentierte Unfall ereignet sich am 28.09.2005. Das Fahrzeug hat ein Automatikgetriebe. Der Fahrer verwechselte Brems- und Gaspedal. Für ihn hatte der Irrtum keinen Wert.
Allerdings kann Hochstapeln einen Wert haben, wenn man alte Autoreifen nimmt. Sie haben den Schaden gemindert.