Forderungseinzug/Inkasso

Wenn Sie Ihre Außenstände über Bankkredite refinanzieren müssen, muss Ihr Rechnungswesen überarbeitet werden.

Mit der Reform des Schuldrechts im BGB hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass Schuldner, die nicht Verbraucher sind, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit Ihrer Rechnung und Empfang der Gegenleistung in Verzug geraten (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern tritt diese Rechtsfolge nur ein, wenn Sie in der Rechnung darauf hinweisen.

Wenn schon der Gesetzgeber meint, dass eine Rechnung nach 30 Tagen bezahlt sein soll, warum sollen Sie dann länger darauf warten? Ein säumiger Kunde wird durch langes Warten nicht zum guten Kunden. Wenn er nach 3 oder 4 Monaten zahlt, bekommen Sie in den seltensten Fällen Ihre Zinsen erstattet, wohl kaum freiwillig.

Sie müssen nicht einmal mahnen, wenn schon Verzug eingetreten ist. Jede weitere, als die erste Mahnung ist Geldverschwendung.

Die Berechnungen sind von moderner EDV gestützt. Für Inkassomandate habe ich die anliegende Checkliste entwickelt. Wenn Sie die darin angesprochenen Unterlagen bei mir einreichen, können Inkassomandate in der Regel ohne weitere Rückfragen bearbeitet werden. Sie erhalten per Fax eine Vollmacht, die Sie unterschrieben zurückfaxen können.

Checkliste für Inkassomandate

Anmerkung: Vor der Erteilung eines Inkassomandats sollte man den Inhalt dieser Liste abarbeiten. Das sieht u.U. formalistisch aus, erleichtert aber die Arbeit und wenn man exakt danach vorgeht erspart man spätere Rückfragen. Dadurch wird der Arbeitsablauf entlastet, wovon Sie und ich profitieren.

Zustandekommen des Vertrages
Angebot

a) Preisliste
b) Katalog
c) Individuelles Angebot schriftlich
d) Individuelles Angebot mündlich

Anmerkung: Liegt ein schriftliches Angebot lt. a) – c) vor, benötige ich davon eine Fotokopie. Bei umfangreichen Angeboten, z.B. dicker Katalog, genügt ein Auszug mit den Seiten, auf denen die Ware ausgewiesen ist. Bei mündlichen Angebot benötige ich die komplette Anschrift des Zeugen.

Annahme
a) schriftliche Annahme Fotokopie schicken
b) mündliche Annahme Zeugen benennen

Lieferung der Ware
a) Lieferschein liegt vor Fotokopie mitschicken
b) sonstige Quittung liegt vor Fotokopie mitschicken
c) es liegt kein Beleg vor Zeugen benennen

Rechnungswesen
a) Rechnung Fotokopie mitschicken
b) 1. Mahnung Fotokopie mitschicken

Wenn Sie dies beachten, dürfte Ihnen die Arbeit erleichtert werden, weil Sie wissen, was ich benötige und bei mir werden Rückfragen erspart. Mahnen müssen Sie nach dem Gesetz nicht unbedingt. Nach 30 Tagen ist der Schuldner unter bestimmtrn Voraussetzungen in Verzug. Mehr als eine Mahnung ist Verschwendung. Wenn Sie Erläuterungen wünschen, rufen Sie bitte an. Bei jeder Ziffer genügt, wenn eine der Alternativen belegt werden kann!


 

Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten und hier rechtliche Beratung benötigen, freue ich mich über Ihre

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