Franchise-Recht

Franchise ist ein Vertriebssystem, welches der Franchise-Geber entwickelt hat. Über die Franchise überträgt er dem Franchise-Nehmer das Recht, seine Entwicklung zu nutzen. Solche System eignen sich für den Vertrieb von Waren, Dienstleistungen und Technologien.

Diese moderne Vertriebsform ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Daher müssen für die Gestaltung eines Franchise-Vertrages zahlreiche Einzelgesetze, Urteile und Veröffentlichungen in der Fachliteratur berücksichtigt werden. Dabei geht es in erster Linie um den Schutz des Franchise-Nehmers, der mit der Franchise eine neue Existenz aufbauen will und dafür oft einen Kapitalaufwand betreibt, der seine gesamten finanziellen Möglichkeiten erschöpft.

In Der Spiegel Heft 11/12.03.2007 ist auf Seiten 88 und 89 dargestellt, wie schnell eine solche Investition zum Ruin führen kann. Es wird ein Fall geschildert, in dem ein Franchise-Nehmer für ein schickes Sandwichlokal in einer schwäbischen Kleinstadt 184.000,-- € investierte. Dazu kamen 10.000,-- $ Gebühr für die Aufnahme in das System und insgesamt eine Abgabe in Höhe von 12,5 % des Bruttoumsatzes für die laufende Nutzung und für den Werbeetat. Trotz enormem Arbeitseinsatzes war für den Franchise-Nehmer nach 15 Monaten die Insolvenz unvermeidlich, das Lokal wurde für 20.000,-- € verkauft.

Deswegen hat die Rechtsprechung umfangreiche Aufklärungspflichten für den Franchise-Geber entwickelt, deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Franchise-Nehmer führt. Diese Pflichten im Einzelnen darzustellen führt an der Stelle zu weit. Ist ein Franchise-Nehmer über seine Franchise enttäuscht, sollte er analysieren lassen, ob ein Fehler im System, eine Falschinformation durch den Franchise-Geber oder aber ein Fehlverhalten des Franchise-Nehmers für einen Schaden verantwortlich ist. In den ersten beiden Fällen hat der Franchise-Nehmer in der Regel gute Aussichten, wieder zu seinem Geld zu kommen, bei eigener Verantwortung in der Regel nicht.

Ich selbst befasse mich schon länger mit verschiedenen Vertriebsformen und habe in dem Zusammenhang für mehrere Kunden Verfahren zur Eintragung vom Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt betrieben. Auf der Suche nach geeigneten Vertriebsformen für markengeschützte Waren, Dienstleistungen und Technologien habe ich mich intensiv mit Franchising befasst.

Seit November 2007 betreue ich

http://www.diiicard.de

Neu dabei seit September 2008:

http://www.dms-maschinen.de

Wenn sie Fragen zum Franchise-Recht allgemein oder zu den von mir betreuten Systemen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Dies gilt nicht nur für Inhaber von Markenrechten, die ebenfalls an den Aufbau eines Franchise-Systems denken, sondern auch für Franchise-Nehmer, die mit ihrem System gescheitert sind und geprüft wissen wollen, ob der Franchise-Geber eventuell etwas falsch gemacht hat und er deswegen in Regress genommen werden kann.


 

Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten und hier rechtliche Beratung benötigen, freue ich mich über Ihre

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